Goethe im Denken von Peter Häberle

Klassikertexte im Verfassungsleben

Goethe als Jurist

Es erben sich Gesetz und Rechte
Wie eine ew’ge Krankheit fort;
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte,
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
Weh dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist, leider! nie die Frage.

Goethe, FAUST


Goethe
Anton Johann Kern, um 1765

Durch seine juristische Ausbildung sowie seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Verwaltungsbeamter zählt Johann Wolfgang von Goethe zu den bedeutendsten Dichter-Juristen der Literaturgeschichte.

Literatur (Auswahl)

Flach, Willy/Dahl, Helma (Hrsg.): Goethes amtliche Schriften in 4 Bände, Weimar ab 1950.

Landau, Peter: Goethes verlorene juristische Dissertation und ihre Quellen: Versuch einer Rekonstruktion, München 2007.

Lüderssen, Klaus (Hrsg.): „Die wahre Liberalität ist Anerkennung“. Goethe und die Jurisprudenz. Baden-Baden: Nomos 1999.

Meisner, Johannes: Goethe als Jurist, Berlin 1885.

Pausch, Alfons und Jutta: Goethes Juristenlaufbahn: Rechtsstudent, Advokat, Staatsdiener; eine Fachbiographie, Köln 1996.

Schneider, Peter: Der Elefant. Goethe über Recht, Staat und Gesellschaft in Faust II, Freiburg i. B. u. a. 2009.

Ergiebig für weitere Fachliteratur ist die Konsultation der „Weimarer Goethe-Bibliographie online“ unter:

https://opac.lbs-weimar.gbv.de/DB=4.1/